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Air EASE FFP2 Nanofiltermaske

Die Air EASE FFP2 Nanofiltermaske ist die allerneueste Generation aus Süd-Korea mit nochmals besserer Filtrationsleistung bei gleichbleibend niedrigem Atemwiderstand im Vergleich zu anderen Nanofilter-Masken.

Alles Wichtige auf einen Blick zur Air Ease FFP2 Nanofiltermaske:

Filterleistung:

Die Fasern des Nano-Filters haben eine Größe von 0.1µm, das entspricht 1/1000 eines menschlichen Haares.

Atemfähigkeit:

Luftpartikel mit einer Größe von ca. 0,004µm, können problemlos durch die Membran der Maske gelangen, wodurch die Atemfähigkeit beim Tragen der Maske nicht beeinträchtigt wird.

Tragekomfort:

Die Air EASE Maske schließt vollumfänglich mit Mund und Kinn ab. Die Nasenpartie kann mit einem eingelassenen, flexiblen Metallbügel perfekt der Gesichtsform angepasst werden, sodass Brillen beim Ausatmen nicht beschlagen.

Lebensdauer:

Die Hitze und Feuchtigkeit werden beim Ausatmen durch die Membranfasern gefiltert und nach außen getragen, sodass die Air EASE Maske länger als herkömmliche FFP2 Masken getragen werden kann.

Gewicht:

Durch die Leichtigkeit (gerade einmal 3,8g leicht) und die intelligente Technologie des Nanofilters, bietet die Maske einen angenehmen Tragekomfort.

Verpackung:

Die Masken sind einzeln in einer UV-resistenten Verpackung und hierdurch bleibt die Maske 3 Jahre lang haltbar.

Norm DIN EN149:

Die Air EASE FFP2 Nanofilter Maske besteht den Expositionstest nach DIN EN149 ohne Beanstandung. 

Zertifikate:

Die Air EASE erfüllt alle Anforderungen der EU Norm DIN EN 149 und ist eine vollumfänglich CE-zertifizierte FPP2 Maske. 

Ab 1. Oktober sollen neue Corona-Regeln gelten. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag beschlossen. In diesem gesetzlichen Rahmen haben die Länder alle Möglichkeiten, abgestuft auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. 

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr.
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
  • Eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit.

Aus diesen Gründen empfehlen wir als Pandemievorsorge für den kommenden Herbst und Winter den Kauf unserer Air Ease FFP2 Maske!